Anforderungen an die Technischen Unterlagen gemäß der ATEX-Richtlinie 2014/34/EU

Dokumentart:
Online-Seminar
Nr.:
S-395
Referent*innen
Olaf Dömer
Tecteam Gesellschaft für Technische Dokumentation
Olaf Dömer ist als CE-Berater bei der tecteam GmbH in Dortmund tätig. Er setzt sich seit vielen Jahren mit dem Thema Produktsicherheit auseinander. Sein besonderes Interesse auf diesem Gebiet gilt den europäischen Richtlinien zur Produktsicherheit und hier insbesondere der EG-Maschinenrichtlinie sowie der ATEX-Richtlinie. Neben seiner Beratungstätigkeit im Maschinen- und Anlagenbau ist er auch als Dozent in der Ausbildung von Technischen Redakteuren tätig.
Termine
S-395-033, Mo., 27. Mai. 2024, online
S-395-034, Do., 14. Nov. 2024, online
Preis:
EUR 570,00  (inkl. MwSt. EUR 737,80 *)

* DIN-Mitglieder erhalten 15 % Rabatt
Die Anmeldefrist für das Online-Seminar endet zwei Werktage vor dem Termin.
Leistungen:
  • Arbeitsunterlagen
  • Teilnahmebescheinigung
Zielgruppen

  • Entwickler*innen
  • Konstrukteure
  • Produktmanager*innen
  • Projektleiter*innen
  • Qualitätsmanager*innen
  • Betreiber*innen, die Geräte zur Eigenverwendung herstellen
  • Technische Redakteure

Inhalt
In diesem Seminar zeigt Ihnen der Referent, welche Dokumentationsanforderungen sich für Betreiber und Hersteller aus den Rechtsgrundlagen zum Explosionsschutz ergeben. Sie erfahren, welche Bedeutung z. B. ein Explosionsschutzdokument des Betreibers für den Gerätehersteller hat. Der Referent zeigt auf, welchen Umfang die technischen Unterlagen auf der Herstellerseite mindestens haben müssen und auf welcher Basis diese zustande kommen. Die Teilnehmer bekommen einen Überblick, welche Unterlagen im Rahmen von Baumusterprüfungen oder auf Nachfrage von Marktüberwachungsbehörden zur Verfügung stehen müssen, um den Nachweis der Richtlinienerfüllung erbringen zu können.
Veranstaltungsziel - deshalb sollten Sie teilnehmen
  • Zur Vermeidung von Explosionsgefahren ist der Explosionsschutz in den meisten Industriestaaten gesetzlich geregelt. Innerhalb der Europäischen Union wird dieser in den sogenannten ATEX-Richtlinien 1999/92/EG (für Betreiber) und 2014/34/EU (für Hersteller) umgesetzt. Sind Betreiber oder Hersteller von den EU-Richtlinien betroffen, sind auf der jeweiligen Seite Nachweisdokumente zu erstellen, die den Umgang mit den Explosionsgefahren dokumentieren.
  • Sie werden in die Inhalte der europäischen ATEX-Richtlinien, sowohl auf Betreiberseite als auch Herstellerseite, und die Umsetzung in nationales Recht eingeführt.
  • Sie kennen den Zusammenhang zwischen Richtlinienanforderungen und Nachweisdokumentation und wissen, welche Rolle Risikobewertungen für die Erzeugung der Nachweisdokumentation spielen.
  • Sie erfahren, welche Bedeutung die Zulieferdokumentation für die Entwicklung Ihrer Geräte spielt.
  • Sie wissen, welche Unterlagen Sie im Rahmen der Konformitätsbewertungsverfahren/ -module zur Verfügung stellen bzw. vorhalten müssen.
  • Sie kennen die Zusammenhänge zwischen den internen Risikobewertungen und der Betriebsanleitung für den Benutzer.
Veranstaltungsinhalt

09:00 Begrüßung durch den Referenten

Struktur der Rechtsanforderungen zum Explosionsschutz

  • Hersteller, Betreiber, Arbeitgeber
  • Richtlinie, Gesetze, Verordnungen

10:30 Pause

10:45 Explosionsschutz auf der Betreiberseite

  • ATEX-Richtlinie 1999/92/EG
  • Dreistufiger Ansatz zum Explosionsschutz
  • Zoneneinteilung
  • Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung
  • Explosionsschutzdokument
  • Bedeutung des Explosionsschutzdokuments für die Hersteller
  • Hilfsmittel zur Umsetzung

11:45 Explosionsschutz auf der Herstellerseite

  • Produktsicherheitsrichtlinie 2001/95/EG
  • ATEX-Richtlinie 2014/34/EU

12:30 Pause

13:30 Explosionsschutz auf der Herstellerseite

  • ATEX-Richtlinie 2014/34/EU
  • Pflichten der Hersteller
  • Dokument zur Risikobeurteilung
  • Dokument zur Zündgefahrenbewertung
  • Hilfsmittel zur Umsetzung

15:15 Pause

15:30 Explosionsschutz auf der Herstellerseite

  • Von der benannten Stelle ausgestellte Dokumente
  • Benutzerinformationen (Betriebsanleitung)
  • Konformitätserklärung
  • Kennzeichnung
  • Hilfsmittel zur Umsetzung
  • Zusammenfassung

17:30 Abschließende Worte des Referenten und Ende des Seminars

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