DIN EN 14604 : 2009-02 [AKTUELL]
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Gegenüber DIN EN 14604:2005-10 wurden folgende Korrekturen vorgenommen: a) Druckfehlerberichtigung: In 4.7 wurde der 5. Absatz durch folgenden Text ersetzt: Der Rauchwarnmelder muss bei der Batteriespannung, bei der üblicherweise ein Störungssignal generiert wird, mindestens für eine Dauer von vier Minuten ein Alarmsignal oder mindestens 30 Tage ein Störungssignal erzeugen können (siehe 4.15). b) Druckfehlerberichtigung: In 4.15 wurde der 2. Satz im 1. Absatz durch folgenden Text ersetzt: Zu dem Zeitpunkt, an dem die Batteriestörungsmeldung erstmals generiert wird, müssen die Batterien noch eine ausreichende Kapazität haben, um ein Alarmsignal nach den Festlegungen in 5.17 mindestens für eine Dauer von 4 min bei einem Brand oder, wenn kein Brand auftritt, eine Batteriestörungsmeldung mindestens für eine Dauer von 30 Tagen zu generieren.