DIN EN 61547 : 2010-03 ; VDE 0875-15-2:2010-03 [ZURÜCKGEZOGEN]

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Dokumentart:
Norm
Titel (Deutsch):
Einrichtungen für allgemeine Beleuchtungszwecke - EMV-Störfestigkeitsanforderungen (IEC 61547:2009); Deutsche Fassung EN 61547:2009
Titel (Englisch):
Equipment for general lighting purposes - EMC immunity requirements (IEC 61547:2009); German version EN 61547:2009
Sprachen: Deutsch
Amtsblatt der EU/EG (Nr. der Bekanntmachung, Datum):
2010/C306/01 :2010-11-11 , 2011/C59/01 :2011-02-24
Preis:
55,94 EUR
Änderungsvermerk:

Gegenüber DIN EN 61547 (VDE 0875-15-2):2001-06 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Abschnitt 1: Im Anwendungbereich wurden Multimediageräte mit Lampen (z. B. Fernseher) klar ausgegrenzt. b) Abschnitt 2: Die normativen Verweisungen auf die EMV-Grundnormen wurden aktualisiert. c) 3.2: Der "Erdanschluss" in Bild 1 wurde analog den EMV-Normen entfernt; die in der Anmerkung unter Bild 1 enthaltene Anforderung wurde in den Haupttext unter 5.1 "Allgemeines" verschoben. d) 5.6: Die Bezeichnungen der CDN-Beispiele wurden aktualisiert. e) 5.7: Da die Stoßspannungsprüfung nur beim Scheitelwert der Netzspannung durchzuführen ist, wurde die Anforderung zur Prüfung der Nulldurchgänge gestrichen. f) 5.8: Es wurde klargestellt, dass Änderungen des Spannungspegels beim Nulldurchgang der Sinuswelle stattfinden müssen. g) 6.3.2: Tabelle 14 wurde vereinfacht, da der größte Teil des unabhängigen Zubehörs identische Bewertungskriterien aufweist. h) 6.3.3: Tabelle 15 wurde vereinfacht, da der größte Teil der Leuchten identische Bewertungskriterien aufweist; der Fehler in der Spalte für den eingespeisten Strom von Leuchten für Entladungslampen mit elektronischem Vorschaltgerät wurde von B in A korrigiert; die Anforderungen an Notleuchten zur Beleuchtung von Arbeitsstätten mit besonderer Gefährdung wurden aktualisiert, um die geforderten Beleuchtungsstärkepegel nach IEC 60598-2-22 zu erfüllen. i) Abschnitt 7: Der Satz "Für Startgeräte sind die Betriebsbedingungen in Beratung." wurde gestrichen; die Störfestigkeitsprüfung für Einrichtungen mit eingebautem Steuergerät wurde anstelle der Prüfung bei drei Lichtstärken auf die Prüfung bei einer Lichtstärke von (50 ± 10) % reduziert.