DIN EN 61000-3-3 : 2020-07 ; VDE 0838-3:2020-07 [ZURÜCKGEZOGEN]

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Dokumentart:
Norm
Titel (Deutsch):
Elektromagnetische Verträglichkeit (EMV) - Teil 3-3: Grenzwerte - Begrenzung von Spannungsänderungen, Spannungsschwankungen und Flicker in öffentlichen Niederspannungs-Versorgungsnetzen für Geräte mit einem Bemessungsstrom ≤ 16 A je Leiter, die keiner Sonderanschlussbedingung unterliegen (IEC 61000-3-3:2013 + A1:2017); Deutsche Fassung EN 61000-3-3:2013 + A1:2019
Titel (Englisch):
Electromagnetic compatibility (EMC) - Part 3-3: Limits - Limitation of voltage changes, voltage fluctuations and flicker in public low-voltage supply systems, for equipment with rated current ≤ 16 A per phase and not subject to conditional connection (IEC 61000-3-3:2013 + A1:2017); German version EN 61000-3-3:2013 + A1:2019
Sprachen: Deutsch
Amtsblatt der EU/EG (Nr. der Bekanntmachung, Datum):
2014/C53/04 :2014-02-25 , 2014/C313/01 :2014-09-12
Preis:
89,53 EUR
Änderungsvermerk:

Gegenüber DIN EN 61000-3-3 (VDE 0838-3):2014-03 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Zerlegung des dritten Absatzes in Abschnitt 5 in zwei Absätze; b) In A.1.2. Hinzufügung von Aufzählung d) mit Prüfbedingungen für Kochfelder, die aus einzelnen kleinen Kochplatten bestehende Kochzonen konfigurieren können; c) Einschränkung der Überschrift von und des Inhalts des Abschnitts A.2 auf Beleuchtungseinrichtungen; d) Änderung der in A.2 beschriebenen Prüfbedingungen, dass bei Leuchten mit Entladungs-LED-Lampen mit einer Bemessungsleistung ≤ 600 W angenommen wird, dass sie die dmax-Grenzwerte einhalten und daher nicht geprüft zu werden brauchen; e) Hinzufügung in B.1, dass das Verfahren nach B.2 auch für die Messung von dc und Tmax angewendet werden kann; f) Ersatz des bisherigen Anhangs ZZ durch neue Anhänge ZZA und ZZB, die an die neuen Vorgaben angepasst sind; g) Durchführung von Korrekturen in der deutschen Fassung, insbesondere Korrektur der Gleichung (4) in 4.1, der Strombezeichnung in A.15.2.2 von "Delta UEingang" in "Delta IEingang" und der Bezeichnung des Begriffs C.2.4.