DIN EN 60079-26 : 2015-05 ; VDE 0170-12-1:2015-05 [AKTUELL]

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Dokumentart:
Norm
Titel (Deutsch):
Explosionsgefährdete Bereiche - Teil 26: Betriebsmittel mit Geräteschutzniveau (EPL) Ga (IEC 60079-26:2014); Deutsche Fassung EN 60079-26:2015
Titel (Englisch):
Explosive atmospheres - Part 26: Equipment with Equipment Protection Level (EPL) Ga (IEC 60079-26:2014); German version EN 60079-26:2015
Sprachen: Deutsch
Preis:
55,94 EUR
Änderungsvermerk:

Gegenüber DIN EN 60079-26 (VDE 0170-12-1):2007-10 und DIN EN 60079-26 Berichtigung 1 (VDE 0170-12-1 Berichtigung 1):2009-12 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) in Abschnitt 1 Anmerkungen gestrichen; b) in Abschnitt 1 Bezugnahme auf zugehörige Betriebsmittel gestrichen; c) in Abschnitt 3 zusätzliche normative Verweisungen ergänzt; d) in 4.1 Anforderungen gegen mechanische und elektrostatische Zündgefahren gestrichen (werden jetzt durch IEC 60079-0 abgedeckt); e) in 4.1.3.2 Anforderungen bezüglich äußerer Einflüsse für Trennelemente detailliert; f) in 4.2.2 Eigensicherheit Ex "ia" einschließlich zugehörigem Betriebsmittel als alleinige Schutzart gestrichen (wird jetzt durch EPL abgedeckt); g) in 4.2.3 Vergusskapselung Ex "ma" als alleinige Schutzart gestrichen (wird jetzt durch EPL abgedeckt); h) in 4.3 Bedingungen und b) mit einem "und" verbunden und deswegen Forderung eines "flammendurchschlagsicheren Spalts" im folgenden Abschnitt gestrichen; Beide Anforderungen werden bereits durch Trennelemente und genormte Prozessverbindungen erfüllt; i) in 4.3 Prozessverbindungen erfordern einen genügend dichten Verbindungsspalt: IP66 als Alternative zu IP67 hinzugefügt; j) in 4.4 Anforderung betreffend isolierter leitfähiger Komponenten gestrichen (wird jetzt durch IEC 60079-0 abgedeckt); k) in 4.5 Anforderungen für nicht leitfähige Gehäuse gestrichen (werden jetzt durch IEC 60079-0 abgedeckt); l) in 5.2 Prüfung von Trennwänden nach 4.1.3.2 b) ist in mehr Einzelheiten festgelegt; m) in 6.2 b) Kennzeichnungsbeispiel für zugehöriges Betriebsmittel gestrichen; n) in 6.2 Anmerkung 3 mit einem weiteren Beispiel hinzugefügt; o) in Abschnitt 7 Angabe des Werkstoffs der Trennwand in der Gebrauchsanweisung gefordert (auch in 4.1.3.2 gefordert); p) im Anhang A alternatives Risikobewertungsverfahren gestrichen (ist jetzt grundsätzlich eingeführt).